
An einem schönen Samstag Mittag überlegt man sich, dass man mal wieder das ein oder andereProdukt kaufen könnte. Also fährt man in die Stadt.
Aus irgend einem Grund “piepst” es beim herausgehen und man ist in kürzester Zeit von Wachpersonal umzingelt. Hat man keinen Ladendiebstahl begangen und den Kassenzettel parat, dann kann man den Wachdienst bestimmt schnell davon überzugen, dass es sich um einen technischen Fehler handeln muss, wenn nicht, dann fängt die große Diskussion an.
Es ist wichtig an dieser Stelle zu erwähnen, dass private Sicherheitsleute keine Hoheitsrechte haben, wie z.B. Polizisten. Zuerst einmal dürfen die Wachleute (, wie jeder andere in so einer Situation auch,) einen “Festhalten” (§127 StPO + §229 BGB). Allerings müssen diese nun sofort die Polizei hinzurufen. Man ist nicht dazu verplichtet den privaten Sicherheitskräften den Ausweis zu zeigen
Manche Sicherheitskräfte, die unter Druck stehen, dass diese eine bestimmte Anzahl an Dieben finden müssen, könnten sonst auf die Idee kommen, bei der Polizei noch das ein oder andere Produkt, was im “Büro” lag als “Diebesgut” anzugeben. Sind es mehrere Sicherheitsleute, die diese Aussage machen, fällt es nachher schwer, das Gegenteil glaubhaft rüberzubringen.
Ich weiße ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist/Anwalt bin. Dieser Text dient lediglich zur Erstorientierung. Es ist ratsam in solchen Fällen einen Anwalt zu kontaktieren.
GD Star Rating Verdacht auf Ladendiebstahl - Rechte und Pflichten,
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