
Sachbeschädigungen, Diebstahl und Vandalismus im privaten Bereich bleiben größtenteils ungeahndet. Wer eine Anzeige gegen unbekannt stellt, erhält schon nach wenigen Wochen die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. Mit einer Überwachungskamera auf dem eigenen Grundstück können diese Taten aufgezeichnet werden.
Eine Videoüberwachung lässt sich einfach installieren
Der Handel bietet unterschiedliche Überwachungskameras für den Einsatz im Außenbereich an. Kameras, die im Freien zum Einsatz kommen, sollten wetterfest und wasserdicht sein. Wer daher eine Überwachungskamera kauft, muss auf die DIN-Schutzklasse IP 65 achten. Geräte zur Videoüberwachung die dieser Schutzklasse entsprechen sind im Handel schon unter 100 Euro zu erhalten. Da die Kameras ab dieser Preisklasse WLAN-fähig sind, muss nur die Stromversorgung gesichert sein. Allerdings haben diese Kameras im unteren Preissegment einen Nachteil. Das Objektiv lässt nur eine Bildeinstellung zu und die Qualität der Bilder ist meist sehr gering. Kameras ab etwa 100 Euro sind mit einem Pan Tilt Zoom ausgestattet das sich neigen, schwenken und zoomen lässt. Diese Geräte sind besonders für verwinkelte Grundstücke geeignet. Zudem müssen zur Videoüberwachung weniger Kameras eingesetzt werden.
Im oberen Preissegment sind Überwachungskameras mit Infrarot-Technik erhältlich
Ab etwa 300 bis 500 Euro erhält man im Elektrofachhandel eine Überwachungskamera mit Infrarot-Technik. Mit diesen Kameras kann das Anwesen auch bei schlechter Beleuchtung videoüberwacht werden. Auch diese Überwachungskameras haben einen Nachteil. Genaue Aufzeichnungen sind nur im Abstand von 3-5 Metern möglich. Alles, was außerhalb dieser Reichweite aufgezeichnet wird, ist relativ unscharf. Wer eine hochwertige Überwachungskamera mit einem Bewegungsmelder und ausreichender Beleuchtung koppelt, erhält allerdings sehr gute Bilder. Im oberen Preis-Segment lassen sich sogar Bilder in HD-Qualität aufzeichnen.
Die Überwachung per Video hat allerdings rechtliche Grenzen
Wer eine Überwachungskamera zur Videoüberwachung einsetzt, muss mit einem Schild auf die Überwachung hinweisen. Öffentliche Straßen und Plätze sowie der Nachbarschaftsbereich dürfen ohne Zustimmung oder Genehmigung nicht aufgezeichnet werden. Wer mit seiner Videoüberwachung Verdächtiges aufzeichnet, sollte umgehend die Polizei informieren.
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