Das Recht auf bezahlten Jahresurlaub für jeden Arbeitnehmer ist in Deutschland per Gesetz festgeschrieben. Sogar die Mindestdauer oder bestimmte Fristen, wie sie beispielsweise während der Probezeit gehandhabt werden, sind dort eindeutig geregelt. Betriebsrat- und Personalrat Seminare vermitteln anschaulich und praxisbezogen alle wichtigen Hintergrundinformationen. In zahlreichen Unternehmen erfolgt die Urlaubsregelung, im Interesse der Arbeitnehmer, deutlich großzügiger als gesetzlich vorgeschrieben. Gewerkschaften, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und Unternehmens- oder Konzernleitung erarbeiten gemeinsam Tarifverträge und regeln darin die Urlaubsansprüche ihrer Beschäftigten unternehmensbezogen oder sogar branchenübergreifend.

 


 

 

Hat der Arbeitnehmer freie Wahl?

Grundsätzlich: ja! Allerdings darf der Arbeitnehmer sich nicht quasi “selbst beurlauben”. Es ist immer die Zustimmung des Vorgesetzten oder einer anderen autorisierten Person notwendig. Eine Selbstbeurlaubung kann im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen! Der Arbeitnehmer sollte also möglichst langfristig planen und seinen Urlaub rechtzeitig beantragen. Per Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Urlaubswünschen möglichst nachzukommen und im beantragten Zeitraum Urlaub zu gewähren. Es gibt sogar Situationen, in denen der Mitarbeiter Urlaub innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verlangen kann, wie beispielsweise im Anschluss an eine Rehabilitationskur. Anlaufstelle für Probleme ist seitens der Beschäftigten immer zuerst die Arbeitnehmervertretung. Deren Mitglieder besuchen regelmäßig Betriebsrat- und Personalratseminare, die von qualifizierten Weiterbildungseinrichtungen angeboten werden. Das Poko Institut beispielsweise schult seine Teilnehmer äußerst praxisbezogen und immer unter Berücksichtigung neuester rechtlicher Regelungen. Sowohl manche Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind sich auch oftmals unsicher bezüglich verschiedener Sonderurlaubsregelungen. So kann ein Mitarbeiter etwa bei bestimmten Ereignissen, wie Hochzeit, Todesfall oder Geburt, Anspruch auf bezahlte Freistellung haben. Hier hilft regelmäßig ein Blick in den konkerten Arbeitsvertrag oder auch in den – sofern vorhanden – Tarifvertrag. Im Zweifel hilft auch der Personal- oder Betriebsrat gern weiter.

 

Achtung! Es gibt auch Ausnahmen.

Größere Unternehmen oder Konzerne können aus verschieden Gründen Betriebsferien anordnen.


Bekannt sind derartigen Regelungen beispielsweise in der Automobilindustrie. Dort hat es sich bewährt, über den Sommer für einige Wochen die Bänder abzuschalten. Neben den großen Automobilkonzernen sind natürlich auch zahlreiche Zulieferer betroffen, die dann eine ähnliche Urlaubsgestaltung anstreben. Betriebsrat- und Personalrat-Seminare informieren darüber hinaus über weitere betriebliche Belange, die dem Urlaubswunsch des Mitarbeiters entgegenstehen können und akzeptiert werden müssen. Der Weg zum Betriebs- oder Personalrat lohnt bei auftretenden Unstimmigkeiten auf jeden Fall!

 

 

GD Star Rating
a WordPress rating system
Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der Urlaubsplanung? , 5.0 out of 5 based on 1 rating

 

1 Antwort zu “Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezüglich der Urlaubsplanung?”

  1. Ray sagt:

    Viel realistischer ist allerdings die Frage, die sich gleichzeitig noch viel mehr Arbeitende in Deutschland stellen: Wer zahlt den Urlaub, obwohl man weder Urlaubs- noch Weihnachts- noch Krankheitsgeld gibt. DAS ist nämlich für viele Deutsche heute die Realität.

    GD Star Rating
    a WordPress rating system


Schreibe eine Antwort

CAPTCHA-Bild
Bild neuladen
*


Anleitungen RSS Kommentare RSS

Login

Facebook

Visitor Stats

Today : 543