
Die medizinischen Leistungen, die Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei in Anspruch nehmen können, beziehen sich konkret nur auf die als besonders notwendig erachteten Behandlungen.
Kostenpflichtige Behandlung ist nicht automatisch IGeL-Leistung
Vielleicht haben Sie aber auch schon einmal für eine sogenannte IGeL-Leistung bezahlen müssen. Unter diesen Begriff fallen bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und über das Standardangebot hinausgehende Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und für Sie als Versicherten somit kostenpflichtig sind.
In diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig zu wissen, dass nicht automatisch alle kostenpflichtigen medizinischen Angebote als IGeL-Leistung geführt werden. Es gibt nämlich durchaus auch Therapien, Vorsorgeuntersuchungen und Heilverfahren, die lediglich als private Zusatzleistung gelten.
Darüber, welche Behandlung als IGeL-Leistung geführt wird, entscheiden die Kassenärztliche Vereinigung und die Berufsverbände der freien Ärzte.
Mangelnde Transparenz und umstrittene Kriterien
Über die unter der Bezeichnung IGeL-Leistung geführten medizinischen Angebote herrscht somit verständlicherweise bei den Versicherten mitunter große Unklarheit. So erachten viele diese kostenpflichtigen Angebote insgesamt als überflüssig und sehen darin lediglich eine lukrative Einnahmequelle für die Ärzte.
Hinzu kommt, dass die Kriterien für die Anerkennung eines medizinischen Versorgungsangebots als IGeL-Leistung nicht unumstritten sind. So fordern Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung von den Herausgebern des Katalogs der IGeL-Leistungen mehr Transparenz für die Versicherten.
Bislang verhält es sich häufig so, dass Sie als Patient sich im Vorfeld einer Untersuchung über die Behandlungsmöglichkeiten informieren und solche, die über das Standardangebot hinausgehen, extra anfordern müssen. Besser wäre es wohl, wenn Ihr Arzt Sie von sich aus umfassend über alle Möglichkeiten und Leistungen informieren würde.
Ausweitung kostenpflichtiger Behandlungsangebote wahrscheinlich
Da aufgrund der demografischen Entwicklung und der Zunahme von Zivilisationskrankheiten wie Übergewicht und Diabetes auch bei jungen Menschen mit einer stärkeren Belastung der gesetzlichen
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1 Antwort zu “GKV: kostenpflichtige IGeL-Leistungen”
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November 1st, 2012 at 16:29
Der Nutzen vieler so genannter Igel-Leistungen ist höchst umstritten. Bietet ein Arzt einem gesetzlich versicherten Patienten Leistungen an, die im Rahmen seiner Krankenkasse nicht abgedeckt sind, so muss er vorher mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag schließen. Tut er dies nicht, so sind die Patienten nicht verpflichtet für diese Leistungen privat zu zahlen.
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