
Seit 1.1.2009 muss jeder Mensch in Deutschland krankenversichert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt galt diese Regelung nur für bestimmte Personengruppen. So waren Selbstständige und Freiberufler von der Versicherungspflicht befreit. Dieses neue Gesetz hat weitreichende Folgen, denn es gibt keine Ausnahme und es drohen bei Verstößen auch Sanktionen.
Jeder muss eine Krankenversicherung nachweisenVon dieser neuen Versicherungspflicht gibt es keine Ausnahme. Das trifft besonders Freiberufler und Selbstständige, die bisher keiner Versicherungspflicht unterworfen waren. Allerdings haben sie ab einem bestimmten Einkommen die Möglichkeit, sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Regelung gilt aber auch für nicht selbstständig Beschäftigte. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, das im Jahr 2012 bei 50.850,- € liegt. Wer mehr verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Versicherungsgrenze wird jährlich neu angepasst.
Ohne Krankenversicherung muss mit Sanktionen gerechnet werdenEgal, wie hoch das Einkommen ist, es besteht in jedem Fall eine Versicherungspflicht. Wer sich trotzdem nicht versichert, wird mit Sanktionen bestraft. Die Höhe richtet sich danach, wie lange kein Versicherungsschutz seit dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes bestand. Für manche kann das eine teure Angelegenheit werden, denn für die ersten sechs Monate ohne Krankenversicherungsschutz müssen die Betroffenen auch noch nachträglich die vollen Beiträge bezahlen. Die restlichen Monate schlagen mit 1/6 der Monatsbeiträge zu Buche. Da kommen schnell ein paar Tausend Euro zusammen.
Versicherungspflicht bei Hartz 4Es gibt keine Ausnahme zur Versicherungspflicht, auch nicht für Hartz 4-Empfänger. Unter ihnen gibt es auch viele Selbstständige, die Konkurs anmelden mussten. Diese müssen die Sanktionen allerdings nicht aus eigener Tasche bezahlen, denn das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Beitragsschulden von den Leistungsträgern übernommen werden müssen. Um jedoch Härtefälle zu vermeiden, gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Sanktionen für die Versicherungspflicht können auch in Raten gezahlt werden.
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