Immer neue Wege denken sich die Macher von Internetabofallen aus, die man beachten und vor denen man sich als Verbraucher schützen muss. Jetzt sind die Betreiber auf eine neue Idee gekommen: Gutscheine.

 

Über Produktwerbung, im Fernsehen oder via Zeitschriften werden die Gutscheine verbreitet. Dies könne zum einen Produktgutscheine mit einem Wert von zum Beispiel 10 Euro sein oder Gutscheine, die zum Beispiel eine Anzahl von downloadbaren Songs gratis versprechen.

 

Um diese Gutscheine einzulösen, muss man sich auf einer Internetseite registrieren. Genau dabei liegt der Haken: Man bestellt gleich ein ganzes Abo mit.

 

Aber auch dieser Trick wurde bald überarbeitet: Um noch weitere Kunden zu gewinnen, wurde ein Newsletter verschickt, der die Kunden dazu aufforderte, ihr Passwort zu ändern. Das Internetabo wurde dazu gleich automatisch mitgeboten.

 

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Aktuelles Beispiel ist das Portal Musicstar.de. Hier wurden erst Gutscheine über große Marken wie Bärenmarke oder ADAC verteilt. Mit einer Aufforderung zum Wechseln der Passwortes ging man dann ein verstecktes ABO ein.

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Doch man kann sich dagegen schützen, indem man mehrere Tipps beachtet.

 

Bei dem letzten Fall muss man das Häkchen aus der Zeile entfernen, die einen das Internetabo vollautomatisch einbringt.

 

Vorsicht ist auch geboten, falls die Internetseite unübersichtlich ist – ein Hinweis auf Kosten könnte überall sein.

 

Oft sind die Abofallen in seitenlangen allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, die sich auch nicht einfach lesen lassen.

 


Denken Sie also daran, dass alle nur ihr bestes wollen: Ihr Geld.

 

Im Übrigen müssen Sie auch eine Rechnung nicht zahlen, die erst Wochen, nachdem die Widerrufsmöglichkeit verstrichen ist, eintrifft. Die Chancen liegen gut, dass das Gericht diese nicht anerkennt, sollte es zu einem Prozess kommen.

 

 

Hoffnung gibt es allerdings: durch neue Gesetze will die Bundesregierung die Verbraucherrechte stärken und die Kosten sollen aktiv bestätigt werden müssen.

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2 Antworten zu “Abofalle – Abzocke durch Gutschein”

  1. Melze sagt:

    Über den Fall “Musicstar.de” wurde schon in der Sat1 Sendung Akte 2011 vom 20.09.11 berichtet. Nach der Sendung wurde seitens Musicstars angeboten, die “erschlichenen” Abos per Sonderkündigungsrecht zu kündigen.

    Naja, man kanns ja mal probieren…

    Gruß, Melze

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  2. stuben_rocker sagt:

    Mittlerweile ist es der Fall, dass Abonnements oder andere kostenpflichtige Produkte/Dienstleistungen gut sichtbar sein und ausgewählt werden müssen. Doch unter “gut sichtbar” haben Anbieter und Verbraucher natürlich unterschiedliche Ansichten. Wenn ich bedenke, dass einige Leute komplizierte Sachverhalte nicht verstehen oder kleine Schrift zum Weiterklicken statt Lesen animiert, denke ich, dass Aufmerksamkeit dennoch das oberste Gebot sein muss.

    Aber oftmals ist es schier unmöglich, GANZ genau Bescheid zu wissen, Bsp.: Das Abschließen eines Mobilfunkvertrages im Internet mit genauem Vergleich der Anbietertarife – fast unmöglich.

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