
Nicht nur im Internet gibt es Abofallen, auch bei Smartphones gibt es ähnliche Fallstricke: die App-Fallen. Dazu genügt ein falscher Klick und schon erhält der Nutzer eine SMS, in welcher er über das abgeschlossene Abonnement aufgeklärt wird. Dieses funktioniert danach wie bei den berühmten Klingelton-Verträgen.
Aber auch da kommt man raus – und zwar aus den Kosten und dem Vertrag selber. Zunächst muss man kündigen. Um sicherzugehen, dass das Schreiben ankommt, ist am besten die Versandart des Einschreibens mit Rückschein zu verwenden. Ist unklar, wohin diePost gehen muss, hilft nur das Internet weiter, wo die Adresse des Anbieters recherchiert werden kann. Einen ersten Hinweis kann die Rechnung des Telefonanbieters geben, wo der Anbieter oft aufgeführt ist. Hier ist es notwendig, den kompletten Text zu lesen.
Meistens haben die Anbieter das erste Geld schon mit der Telefonrechnung abgezogen. Aber auch hier gibt es einen erfolgversprechenden Weg, um die Zahlung nicht leisten zu müssen – den Widerspruch. Einzureichen ist dieser beim Mobilfunk- und beim Diensteanbieter. Die Adresse des Diensteanbieters ist beim Mobilfunk-Provider zu erfragen. Ein Grund der Anfechtung, der hier sinnvoll anzuführen ist, ist der der arglistigen Täuschung. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Um dem Ärger komplett zu entgehen, sollte schon beim Abschluss des Vertrages auf eine Drittanbietersperre geachtet werden. Die Einrichtung dieser ist auch später noch möglich.
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